Wissenschaftsarena
Die Wissenschaftsarena ist das Forum für Kurzvorträge und Poster, die begutachtet und akzeptiert wurden. Alle angenommenen Kurzvorträge werden in der Wissenschaftsarena am Donnerstag, den 30.10.2025 präsentiert.
Die zeitliche Einteilung erfolgt im Rahmen der finalen Programmgestaltung bis Ende Juli 2025.
Die Posterpräsentationen finden am Donnerstag, Freitag oder Samstag zu noch festzulegenden Zeiten direkt am Poster statt.

Call for Abstracts – Wissenschaftsarena
Abstracts für die Wissenschaftsarena am Donnerstag, den 30.10.2025, können bis 04. Mai 2025 über das Abstracttool eingereicht werden.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen und Hinweise:
Themen
Kurzvorträge und Poster können Sie zu diesen Themen einreichen:
- Quality of life
- Regenerative Zahnmedizin
- Entzündung & Mikrobiologie
- Restaurationen
- Mundschleimhauterkrankungen & Onkologie
- Orale Chirurgie
- Prävention
- Trauma & Traumafolgen
- ZahnMEDIZIN
- Dentale Werkstoffe
- Marginales & apikales Parodont
- Aus der Praxis für die Praxis
- Fehlbildungen & Dysgnathie
- Case reports
- Bildgebungen
- KI in der Zahnmedizin
- Free topics
- Lehrforschung
- Rekonstruktive Chirurgie / Augmentation
Präsentationsformen
- Kurzvortrag (8 min + 2 min Diskussion)
moderierte Posterpräsentation am - Poster (2 min + 1 min Diskussion)
Deadlines und Termine – Wissenschaftsarena
- Deadline Abstracteinreichung: 04. Mai 2025
- Benachrichtigung über Annahme: bis Mitte Juni 2025
- Zeitliche Einteilung der Vorträge und Poster: bis Ende Juli 2025
Formale Richtlinien
Zuordnung Ihres Abstracts zu Ihrer Fachgesellschaft
Bitte wählen Sie zunächst aus für welche Gesellschaft Sie ihr Abstract einreichen möchten. Sollten Sie sich keiner angegebenen Gesellschaft zugehörig fühlen, wählen Sie bitte „Wissenschaftsarena ohne Gesellschaft“.
Korrespondenz
Die Korrespondenz zur Abstracteinreichung und Annahme erfolgt mit der Person, die das Abstract einreicht. Die einreichende Person muss nicht (Co-)Autor bzw. -Autorin der wissenschaftlichen Arbeitsgruppe sein.
Nach erfolgreicher Einreichung des Abstracts erhält die einreichende Person eine E-Mail-Bestätigung mit der Abstract-ID des Abstracts. Sollte diese automatische Systemmail nicht ankommen, prüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner.
Bedingungen zur Einreichung
Wissenschaftliche Daten, die Sie als Abstract einreichen möchten, dürfen zum Zeitpunkt der Abstract-Einreichung noch nicht veröffentlicht sein. Das gilt nicht für Fallberichte. Die präsentierende Person muss nicht Autor/in des Abstracts sein.
Sprache
Abstracts können in Deutsch oder Englisch verfasst werden. Die Präsentation sollte in der Sprache erfolgen, die zur Einreichung des Abstracts gewählt wurde.
Umfang
Ein Abstract sollte ca. 250 Wörter umfassen Die Zeichenanzahl ist auf 3.000 Zeichen limitiert.
Struktur des Abstracts
Aus Gründen der Übersichtlichkeit verwenden Sie für Ihr Abstract bitte folgende Struktur:
- Ziel
- Material/Methode
- Ergebnisse
- Schlussfolgerung
- ggf. Interessenskonflikte
Technik vor Ort
Technische Richtlinien für die Präsentation vor Ort können Sie unter Informationen für Referenten einsehen.
Veröffentlichung
Abstracts werden in der eingereichten Form veröffentlicht. Änderungen sind nur bis zur Abstractdeadline möglich. Der Veranstalter behält sich vor, fehlerhafte Abstracts (Rechtschreibung, Grammatik) ohne Rücksprache abzuändern .
Mit Einreichen eines Abstracts stimmen Sie der Veröffentlichung der Daten zu.
Eine Veröffentlichung erfolgt in der Kongressapp und kann zusätzlich in allen Medien des Kongresses erfolgen. Abstracts sollen zusätzlich zitierfähig im DZZ-Supplement (online) publiziert werden.
Arbeiten der max. 6 Preisträger können – nach entsprechendem Review-Prozess – im Clinical Oral Investigations publiziert werden. Hier sind alle Oberthemen möglich außer „Dental education“ und „case reports“.
Urheberrechte
Die Verantwortung für die Klärung eventueller Urheberrechte Dritter bezüglich der Inhalte des Abstracts liegt bei den Autoren und Autorinnen.
Somit gewährleisten die Autoren und Autorinnen, dass sämtliche Abbildungen, Tabellen etc. nicht mit Rechten Dritter belastet sind, die einer Veröffentlichung entgegenstehen.
Registrierung der präsentierenden Person
Die Akzeptanz eines Beitrages zieht eine verbindliche kostenpflichtige Anmeldung der Referentin bzw. des Referenten zum Kongress nach sich. Dies gilt für alle Präsentationsformen.
Die Einreichung eines Abstracts ersetzt nicht die reguläre kostenpflichtige Anmeldung zur Kongressteilnahme.
Ohne Kongressregistrierung dürfen ein akzeptierter Kurzvortrag/ein akzeptiertes Poster nicht präsentiert werden.
Reisekostenzuschuss
Wenn Ihr Abstract für den Kongress angenommen wurde, können Sie einen Reisekostenzuschuss bei der DGZMK zu beantragen. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Ihrer Anreise per E-Mail an kongress@dgzmk.de gestellt werden.
Voraussetzung für die Beantragung ist eine Mitgliedschaft bei der DGZMK. Falls Sie noch kein Mitglied sind, können Sie hier Mitglied werden. Mitglieder der Fachgesellschaften unter dem Dach der DGZMK sind automatisch auch DGZMK-Mitglieder.
Nach dem Kongress reichen Sie bitte die Belege Ihrer entstandenen Kongresskosten – z.B. für Bahntickets, Hotelübernachtungen und das Kongressticket – ebenfalls per E-Mail an kongress@dgzmk.de ein. Zudem bitten wir Sie, uns Ihre Bankverbindung mitzuteilen.
Der Zuschuss beträgt maximal 250 Euro und wird nach Prüfung der eingereichten Unterlagen nach dem Kongress ausgezahlt.
Das Antragsformular für den Reisekostenzuschuss finden Sie hier:
Zurückziehen des Abstracts bzw. Nicht-Präsentation
Bitte kontaktieren Sie uns umgehend per E-Mail kontakt@zmk-gemeinschaftskongress.de, wenn das Abstract nicht präsentiert werden kann.
Vortrags- und Posterpreise
DGZMK Wissenschaftspreise
Kurzvorträge:
1. Platz (1.500 €)
2. Platz (1.250 €)
3. Platz (1.000 €)
Posterpräsentation:
1. Platz (1.000 €)
2. Platz (800 €)
3. Platz (600 €)